Während der Bundesfachtagung des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter e.V., der die ordentliche Mitgliederversammlung vorausging, stellte die BDZ-Vorsitzenden U.Höfken, MdB, den nachfolgenden Entwurf für eine Entschließung zur „elektronischen Kennzeichnung“ vor. Dem Entwurf wurde einstimmige Zustimmung erteilt.
Entschließung
anlässlich der Fachtagung des
Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter e.V.
am 6./7.12.2007, Landwirtschaftszentrum Haus Riswick
Verzicht auf übereilte obligatorische Einführung der elektronischen Kennzeichnung bei Schafen und Ziegen
Die Teilnehmer der Bundesfachtagung des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter e.V. stellen unmissverständlich fest, dass die Tiergesundheit und eine effiziente Seuchenvorsorge und -bekämpfung Grundpfeiler einer erfolgreichen und anerkannten deutschen Ziegenzucht und -haltung sind. Dies wiederum macht ein effizientes und damit gleichzeitig praxiserprobtes und finanzierbares Kennzeichnungs- und Registrierungssystem erforderlich.
Zur aktuellen Diskussion über die obligatorische Einführung der elektronischen Kennzeichnung bei Ziegen und Schafen werden von den Teilnehmern nachfolgende Forderungen erhoben:
· Die verpflichtende Einführung der elektronischen Kennzeichnung ohne vorherige aussagekräftige Praxiserprobung der Systeme sowie Klärung der offenen Fragen, wie z.B. hinsichtlich der Praxistauglichkeit und der Stärken und Schwächen der verschiedenen Systeme, wird u.a. vor dem Hintergrund der derzeit sehr hohen Anschaffungskosten der elektronischen Kennzeichnungssysteme und insbesondere der Lesegeräte entschieden abgelehnt.
· Stattdessen sollten die Ergebnisse des vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung geförderten Projektes zur Praxiserprobung der elektronischen Kennzeichnung abgewartet und die Ergebnisse in die Überlegungen zur Einführung berücksichtigt werden.
· Sollte eine rasche Einführung der elektronischen Kennzeichnung auf der Grundlage der EU-Verordnung zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen zum jetzigen Stand von Wissen und Technik dennoch beschlossen werden, sollte dies ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen.
· Es sollte geprüft werden, in wieweit für Kleinerzeuger und Direktvermarkter Vereinfachungen möglich sind.
· Anlässlich der Diskussion um die Änderung der EU-Verordnung sollten sofort auch die Anforderungen hinsichtlich der Kennzeichnung bei einer Impfung - z.B. gegen Blauzungenkrankheit - berücksichtigt werden.
Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Einführung der elektronischen Kennzeichnung für kleine Wiederkäuer (Schafe und Ziegen) durch eine Änderung der zugrunde liegenden EU-Verordnung noch in der Ratssitzung vom 17.-19.12.2007 auf den 01.01.2010 festgeschrieben werden soll.
In einer Arbeitssitzung mit dem BMELV sagte ein hochrangiger Vertreter des BMELV zu, das Thema der verpflichtenden Einführung Mitte des Jahres 2009 erneut auf die Tagesordnung zu nehmen, wenn es seitens der Praxis noch erhebliche Bedenken geben würde.
Der BDZ geht ferner nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Vertreter der EU-Kommission zu diesem Thema davon aus, dass die Ziegenhalter in Deutschland ohnehin von der verpflichtenden Einführung der elektronischen Kennzeichnung ausgenommen werden können.
Ferner wurde in dieser Arbeitssitzung mit dem BMELV mitgeteilt, dass davon ausgegangen werden kann, dass bei der zu erwartenden verpflichtenden Impfung von Schafen und Ziegen gegen Blauzungenkrankheit keine gesonderte Kennzeichnung der geimpften Tiere erforderlich sein wird, da bei dieser Verpflichtung grundsätzlich alle Schafe und Ziegen geimpft werden.